Auf Worte müssen Taten folgen

Zum Jahr der Pflege 2011

Kommentar von Hilde Mattheis, Pflegepolitische Sprecherin der SPD Bundestagfraktion

 

Minister Rösler hat für 2011 das »Jahr der Pflege« ausgerufen. Seit Beginn des Jahres findet nun eine Dialogrunde nach der anderen statt. Passiert ist bisher wenig. Die Frage der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und der Weiterentwicklung der Pflegetransparenzkriterien wurde unzureichend gelöst. Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen warten immer noch auf die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

 

hilde-mattheisFamilienpflegezeit – ein zahnloser Tiger
Die Regierung hatte es sich auf die Fahnen geschrieben, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Am 23. März 2011 hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der nun den Angehörigen eine verbesserte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gewährleisten soll. Im vorliegenden Gesetzesentwurf findet sich jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit. Der bzw. die ArbeitnehmerIn muss bei der Beantragung der Familienpflegezeit auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers hoffen. Des Weiteren müssen die Angehörigen mit einer privaten Versicherung das Ausfallrisiko für die Zeit nach der Familienpflege tragen. So wird die finanzielle Last eines Ausfallrisikos einseitig auf die Angehörigen abgewälzt.
Ein solcher Gesetzesentwurf hilft den Angehörigen nicht weiter. Er ist ohne gesetzlichen Anspruch ein zahnloser Tiger. Was wir brauchen, ist ein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für pflegende Angehörige von bis zu 10 Tagen (analog zum Kinderkrankengeld) sowie ein Anspruch auf eine Lohnersatzleistung für eine 6-monatige Pflegezeit. Pflegende Angehörige ohne gesetzliche und finanzielle Absicherung mit ihren Aufgaben allein zu lassen, können wir nicht verantworten.
Überprüfung der Pflegequalität – kein Fortschritt erreicht
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz der Großen Koalition wurden 2008 neue Instrumente und Verfahren zur Verbesserung der Pflegequalität geschaffen. Pflegeeinrichtungen werden nun nach einem Kriterienkatalog geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden im Internet veröffentlicht und sind somit für jeden zugänglich. Die Berichte werden vielfach von den VerbraucherInnen abgefragt und sind daher schon jetzt ein Erfolg. Dennoch hat man festgestellt, dass die Überprüfungskriterien einer Überarbeitung bedürfen. Das »Benotungssystem« weist einige Mängel auf. So können beispielsweise schlechte Noten bei »harten« Kriterien, wie der medizinischen und pflegerischen Versorgung, durch gute Noten bei »weichen« Kriterien, wie den organisatorischen Details, ausgeglichen werden. Einrichtungen, die Mängel in der Grundversorgung aufweisen, können dadurch zu einer guten Gesamtbewertung kommen.
Die Auffassung, dass die sogenannten »Pflegenoten« weiterentwickelt werden müssen, wird von allen im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen geteilt. Die Regierung hat jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine sogenannte Schiedsstellenlösung vorsieht. Nach dieser Variante sollen sich die Vereinbarungspartner bei Unstimmigkeiten bezüglich der Pflegenoten in einer Schiedsstelle einigen. Diese Lösung wird jedoch nicht dazu führen, dass die Pflegetransparenzkriterien wissenschaftlich überarbeitet werden. Die wichtigsten Bundesländer haben daher schon länger vorgeschlagen, dass die Regierung stattdessen eine Rechtsverordnung erlässt, die für eine klare Rechtssicherheit sorgt und die Möglichkeit eröffnet, an den Bewertungskriterien tatsächlich eine Änderung vorzunehmen. Leider wurde dem nicht entsprochen. Eine sinnvolle Lösung, die mehr Transparenz und Qualität bietet, ist also leider nicht geplant.
Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs – bisher nicht geschehen
Auf die dringliche Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs warten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Auch bei dieser Reform der Pflegeversicherung ist die Regierung noch kein Stück weitergekommen. Das einzige, was man aus der Regierung dazu vernimmt, sind öffentlich ausgetragene Streitigkeiten innerhalb der Koalition. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen eine Politik, auf die sie sich verlassen können und die ihnen Verbesserungen bringt. Ministerinnen, die wie Frau Schröder nur halbherzige Gesetze durchsetzen, oder Minister, die wie Herr Rösler weitere Parteiämter übernehmen wollen statt sich auf das Ministerium zu konzentrieren, bringen ihnen gar nichts.

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Zum Jahr der Pflege 2011

Kommentar von Hilde Mattheis, Pflegepolitische Sprecherin der SPD Bundestagfraktion

 

Minister Rösler hat für 2011 das »Jahr der Pflege« ausgerufen. Seit Beginn des Jahres findet nun eine Dialogrunde nach der anderen statt. Passiert ist bisher wenig. Die Frage der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und der Weiterentwicklung der Pflegetransparenzkriterien wurde unzureichend gelöst. Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen warten immer noch auf die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
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